Nehmen Sie als freier Mitarbeiter oder Freiberufler Auftragsarbeiten an, kann dieser Umstand bereits eine Scheinselbstständigkeit vermuten lassen. Erhärtet sich der Verdacht, findet - oftmals ohne Ihr Wissen - eine außerordentliche Prüfung durch eine übergeordnete Instanz statt. Als erfahrener IT-Personaldienstleister wissen wir, wie Sie rechtskonform agieren und einer Prüfung der Rentenkasse, der Krankenversicherung oder des Finanzamtes standhalten werden.
Wer beurteilt die Scheinselbstständigkeit und wer ist gefährdet?
"Es gibt viele Branchen, in denen Scheinselbstständigkeit vorkommen kann. Besonders in der IT-Branche schauen Institutionen aufmerksam hin", merkt Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald an. Wurde Ihnen erst einmal eine Scheinselbstständigkeit "unterstellt", ist es zwar möglich, diese Vermutung zu entkräften, dies ist jedoch mit gewissem Aufwand und dem Eintauchen in bürokratische Prozesse verbunden. Prüfen Sie Ihren Dienstvertrag daher sorgfältig und beachten Sie, dass Ihre tatsächlich ausgeführte Tätigkeit eine große Rolle dabei spielt.
Es gibt eine Liste an Kriterien, die geprüft werden, um Scheinselbstständigkeit festzustellen. Dazu gehört beispielsweise, ob Sie Ihre Arbeitszeit weitestgehend selbst bestimmen können oder, ob sich Ihre Aufgaben von denen der Festangestellten unterscheiden. Sind Sie frei von Kontrollen und direkten Weisungen Ihres Auftraggebers, liegt im Regelfall auch keine Scheinselbstständigkeit vor. Im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erhalten Sie als Freiberufler ein deutlich höheres Honorar und das auch nur bei tatsächlich erbrachter Leistung. Hilfreich ist auch die räumliche Trennung von Arbeitnehmern des Unternehmens, für das Sie als Selbstständiger tätig sind.
Die Annahme, dass mehrere Auftraggeber vor einer Scheinselbstständigkeit schützen, ist im Rahmen einer Prüfung auf Scheinselbstständigkeit von untergeordneter Bedeutung. Relevant wird dieses Kriterium vielmehr in einer anderen Frage – der Prüfung, ob eine Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger vorliegt.
Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung sollte weder von Selbstständigen noch von Auftraggebern eigenständig eingeleitet werden – auch, wenn die Deutsche Rentenversicherung gerne dafür wirbt. Sehr häufig kommt es daraufhin zu langwierigen Verfahren, die sich über mehrere Jahre strecken können. Eine vorherige rechtliche Beratung kann das verhindern.
Wichtig: Je weniger Sie Ihre Arbeitskraft und vielmehr Ihr Know-How zur Verfügung stellen und je geringer die finanzielle Abhängigkeit zu einem Auftraggeber, desto geringer ist das Risiko, dass Sie einer Scheinselbstständigkeit unterliegen.
Sicherheit und Transparenz bei Auftraggebern und Auftragnehmern
Bewerben Sie sich auf eine der ausgeschriebenen Stellen bei uns, finden Sie in der Position immer den Hinweis der Vermittlungsart. Bei GECO wissen Sie ganz genau, ob Sie sich auf ein Angestelltenverhältnis oder auf ein Projekt in freiberuflicher Tätigkeit bewerben. Selbstverständlich steht Ihnen unser Team auch beratend zur Seite und informiert Sie über die Anforderungen und Rahmenbedingungen der einzelnen Positionen. Eine selbstständige Tätigkeit bringt – neben dem höheren Honorar – weitere Vorteile mit sich. Wissen auch Sie, was Sie möchten und wie Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen, dann sehen Sie sich unsere Stellenausschreibungen an.
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